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Zeitraum: 28.07.2016

Baugewerbe fordert Korrektur bei Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie

„Die Bundesregierung ist bei der Umsetzung der sog. Immobilien-Kreditrichtlinie über das Ziel hinaus geschossen. Die Richtlinie ist erst seit vier Monaten in Kraft, ihre negative Wirkung zeigt sich schon heute.

Junge Familien und ältere Menschen werden vermehrt von Krediten ausgeschlossen; die einen haben damit keine Chance Wohneigentum zu bilden, die anderen können ihre Eigenheime nicht sanieren. Das war ein Schuss in den Ofen!“ Dieses Fazit zieht der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, vier Monate nach Inkrafttreten der Immobilienkredit-Richtlinie.

Die Überlegungen zu dieser Richtlinie sind vor dem Hintergrund der Finanzkrise und der Immobilienblase vor allem in Spanien zu sehen. Im Deutschland besteht diese Gefahr angesichts von mehr als 400.000 fehlender Wohnungen pro Jahr aber nicht.

Ziel der Richtlinie ist es, dass die Finanzierer darauf achten, dass der Kunde den Kredit über die gesamte Laufzeit zurückzahlen können muss, wird insbesondere für junge Familien zum Problem, deren Lebensplanung noch nicht abgeschlossen ist. Sie haben damit geringere Chancen, Wohneigentum zu bilden, was angesichts der zu erwartenden niedrigen Renten unhaltbar ist. Gerade Wohneigentum beugt Altersarmut vor. Aber auch für ältere Menschen wird es schwerer, Kredite z.B. für Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus zu bekommen.

Der zweite Aspekt der Richtlinie, dass Banken den Wert der Immobilie nicht berücksichtigen dürfen, führt zu erheblichen Restriktionen bei den Kreditvergaben.

„Unsere Unternehmen berichten uns vermehrt von Fällen, in denen Baumaßnahmen geplatzt sind, weil Banken die Kredite nicht gewährten. Das passt überhaupt nicht zu den Zielen der Energiewende, denn es muss ja mehr saniert werden und nicht weniger. Und wir brauchen mehr Wohnungsneubau und nicht weniger.“ So Pakleppa.

Die ursprüngliche EU-Richtlinie hatte daher auch vorgesehen, dass die verschärften Regelungen nicht bei Kreditverträgen gelten sollen, die zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie dienen. „Diesen Halbsatz hat die Bundesregierung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht unterschlagen und die jetzige Situation ausgelöst. Unsere Nachbarn in Österreich waren schlauer. Sie haben genau diesen Satz übernommen.“ Kritisiert Pakleppa die Bundesregierung.

Pakleppa weiter: „Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die Immobilienkreditrichtlinie genau so zu ändern. Das kann kein großer Aufwand sein. In Zeiten, in denen die EZB immer mehr Geld in den Markt pumpt und Negativzinsen die Banken zu verstärkter Kreditvergabe animieren sollen, passiert genau das Gegenteil: Steigende Eigenkapitalforderungen, mehr Dokumentation und Sicherheiten in Folge von Basel III und nun auch noch Haftungsrisiken bei fehlerhafter Beratung – alles Faktoren, die die Kreditvergabe einschränken.“

Quelle: <link http: www.zdb.de zdb-cms.nsf id immobilienkreditrichtlini _blank external-link-new-window external link in new>ZDB

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